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IHK-Abschlussprüfung für Bankkaufleute

 ZeitGewichtungThemenDurchführung
Teil 1
der gestreckten
Abschlussprüfung
90 Minuten20 %Kontoführung und Zahlungsverkehr
Anlage auf Konten und staatlich gefördertes Sparen
Verbraucherdarlehensverträge
schriftlich
Teil 2
der gestreckten
Abschlussprüfung
90 Minuten20 %Vermögen aufbauen und Risiken absichern
(75 % Anlage in Wertpapieren,
25 % Produkte der Vorsorge und Absicherung)
schriftlich
 90 Minuten20 %Finanzierungsvorhaben begleiten
(50 % Baufinanzierungen,
50 % Geschäfts- und Firmenkundenkredite)
schriftlich
 60 Minuten10 %Wirtschafts- und Sozialkundeschriftlich
 30 Minuten30 %Kundenberatungmündlich

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn…

  • …das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ ist, d.h. im Durchschnitt mind. 50 Punkte erreicht wurden.
  • …in keinem Prüfungsbereich weniger als 30 Punkte (= „ungenügend“) erreicht wurden.
  • …mindestens drei Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ bestanden wurden
    (evtl. einmal mit Ergänzungsprüfung, nur im schriftlichen Teil möglich).
Prüfungstermine

Für die Abschlussprüfungen sind die zuständigen Kammern verantwortlich. Bei kaufmännischen Ausbildungsberufen ist das die Industrie- und Handelskammer.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet in der Regel nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt, Teil 2 dann zum Ende der Ausbildung.