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IHK-Abschlussprüfung für Industriekaufleute

Ausbildungsordnung 2024
(für Ausbildungsverträge ab dem 01.08.2024)

 

Zeit

Gewichtung

Themen

Durchführung

Teil 1
der gestreckten
Abschlussprüfung

90 Minuten

Die GAP 1 soll im vierten Ausbildungs-Halbjahr stattfinden

25 %

Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung

Mischverfahren, schriftlich

ca. 60 % ungebundene Aufgaben,

ca. 40 % gebundene Aufgaben (maschinell auswertbar)

Teil 2
der gestreckten
Abschlussprüfung

150 Minuten

35 %

Marketing, Vertrieb, Personalwesen, kaufmännische Steuerung und Kontrolle

Mischverfahren, schriftlich

ca. 60 % ungebundene Aufgaben

ca. 40 % gebundene Aufgaben (maschinell auswertbar)

Wirtschafts- und Sozialkunde 

60 Minuten

10 %

Wirtschafts- und Sozialkunde

schriftlich, gebundene und ungebundene Aufgaben (vollständig maschinell auswertbar)

Fachaufgabe im Einsatzgebiet

30 Minuten

30 %

Präsentation (max. 10 min) und fallgebundenes Fachgespräch (max. 20 min)

mündlich

 

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn…

  • …das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist, d.h. im Durchschnitt mind. 50 Punkte erreicht wurden.
  • …das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist
  • …in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 weniger als 30 Punkte (= „ungenügend“) erreicht wurden.
  • …mindestens zwei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bestanden wurden.
    (evtl. einmal mit Ergänzungsprüfung (mündlich, 15 Min), nur im schriftlichen Teil möglich).

Alte Ausbildungsordnung
(für Ausbildungsverträge vor dem 01.08.2024)

Prüfungstermine

Prüfungsbereiche

Zeit

Gewichtung

Bestandteile / Wahlmöglichkeiten

Betriebliche Geschäftsprozesse (BGP)
(schriftlich, nur offene Fragen)

180 Minuten

40 %

Inhalte aus Industriebetriebslehre
i.d.R. 6 Aufgaben bzw. Fälle mit Teilaufgaben

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK)
(schriftlich, nur MC-Fragen)

90 Minuten

20 %

Inhalte u.a. aus der Buchführung und der Kostenrechnung 

Wirtschafts- und Sozialkunde (WISO)
(schriftlich, nur MC-Fragen)

60 Minuten

10 %

ca. 24 Aufgaben aus den Fächern
Allgemeine Wirtschaftslehre und Sozialkunde 

Mündliche Prüfung (Einsatzgebiet)
Präsentation
Fachgespräch

ca. 15 Minuten
ca. 15 Minuten

30 %

Vortrag zu einem ausgewählten Fachthema
Befragung zum Fachthema

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn…

  • …das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ ist, d.h. im gewichteten Durchschnitt mind. 50 Punkte erreicht wurden.
  • …in keinem Prüfungsbereich weniger als 30 Punkte (= „ungenügend“) erreicht wurden.
  • …mindestens drei Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ bestanden wurden (darunter BGP und Einsatzgebiet)
    (evtl. einmal mit Ergänzungsprüfung, nur im schriftlichen Teil möglich).

Für die Prüfungen sind die zuständigen Kammern verantwortlich. Bei kaufmännischen Ausbildungsberufen ist das die Industrie- und Handelskammer zu Coburg.