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Prüfung der Zahnärztekammer für Zahnmedizinische Fachangestellte

Neue Aubildungsordnung für Ausbildungsverträge mit Beginn ab dem 01.09.2022

 

Prüfungsbereich

Dauer

Prüfungsinstrument

Gewichtung

Teil 1

Hygienemaßnahmen, Aufbereitung von Medizinprodukten

60 Minuten

Schriftliche Prüfung

25 %

 

Empfangen und Aufnehmen von Patienten

60 Minuten

Schriftliche Prüfung

10 %

Teil 2

Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen

60 Minuten

Arbeitsaufgabe und Fachgespräch

30 %

 

Organisieren von Verwaltungsprozessen und Abrechnung von Leistungen

120 Minuten

Schriftliche Prüfung

25 %

 

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

Schriftliche Prüfung

10 %

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn…

  • …das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist, d.h. im gewichteten Durchschnitt mind. 50 Punkte erreicht wurden.
  • …das Ergebnis von Teil 2 insgesamt mindestens „ausreichend“ ist.
  • …mindestens zwei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens ausreichend bestanden wurden (evtl. einmal mit Ergänzungsprüfung, nur im schriftlichen Teil möglich).
  • …in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 eine ungenügende Leistung erbracht wurde (weniger als 30 Punkte)

Alte Aubildungsordnung für Ausbildungsverträge mit Beginn vor dem  01.09.2022

Prüfungsbereiche

Zeit gesamt

Gewichtung

Bestandteile / Wahlmöglichkeiten

Behandlungsassistenz einschließlich Röntgen
(schriftlich)

90 Minuten

20 %

Inhalte aus den Lernfeldern
3, 4, 5, 7, 8, 10, 11, und 12

Praxisorganisation und Verwaltung
(schriftlich)

60 Minuten

10 %

Inhalte aus den Lernfeldern
1, 2, 6, 9, 12 und 13

Kassenabrechnung
(schriftlich)

90 Minuten

10 %

  • Erfassungsschein

  • Heil- und Kostenplan

  • Privatliquidation

  • Wiederherstellungsplan

Wirtschafts- und Sozialkunde (WISO)
(schriftlich, nur Multiple-Choice-Fragen)

45 Minuten

10 %

ca. 27 Aufgaben aus den Bereichen Allgemeine Wirtschaftslehre und Sozialkunde

Praktische Prüfung (mündlich)

40 Minuten Vorbereitungszeit

20 Minuten Prüfungsgespräch mit Präsentation

50%

Insgesamt 60 Punkte, davon 10 für Auftreten und Präsentation

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn…

  • …jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung

  • …sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens drei Bereichen

mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Wird die Leistung in einem Bereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.

Prüfungstermine

Für die Zwischen- und Abschlussprüfungen sind die zuständigen Kammern verantwortlich. Bei Ausbildungsberufen im Gesundheitsbereich ist das die Landesärztekammer