Prüfung der Zahnärztekammer für Zahnmedizinische Fachangestellte
Neue Aubildungsordnung für Ausbildungsverträge mit Beginn ab dem 01.09.2022
Prüfungsbereich | Dauer | Prüfungsinstrument | Gewichtung | |
Teil 1 | Hygienemaßnahmen, Aufbereitung von Medizinprodukten | 60 Minuten | Schriftliche Prüfung | 25 % |
Empfangen und Aufnehmen von Patienten | 60 Minuten | Schriftliche Prüfung | 10 % | |
Teil 2 | Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen | 60 Minuten | Arbeitsaufgabe und Fachgespräch | 30 % |
Organisieren von Verwaltungsprozessen und Abrechnung von Leistungen | 120 Minuten | Schriftliche Prüfung | 25 % | |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | Schriftliche Prüfung | 10 % |
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn…
- …das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist, d.h. im gewichteten Durchschnitt mind. 50 Punkte erreicht wurden.
- …das Ergebnis von Teil 2 insgesamt mindestens „ausreichend“ ist.
- …mindestens zwei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens ausreichend bestanden wurden (evtl. einmal mit Ergänzungsprüfung, nur im schriftlichen Teil möglich).
- …in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 eine ungenügende Leistung erbracht wurde (weniger als 30 Punkte)
Alte Aubildungsordnung für Ausbildungsverträge mit Beginn vor dem 01.09.2022
Prüfungsbereiche | Zeit gesamt | Gewichtung | Bestandteile / Wahlmöglichkeiten |
Behandlungsassistenz einschließlich Röntgen | 90 Minuten | 20 % | Inhalte aus den Lernfeldern |
Praxisorganisation und Verwaltung | 60 Minuten | 10 % | Inhalte aus den Lernfeldern |
Kassenabrechnung | 90 Minuten | 10 % |
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Wirtschafts- und Sozialkunde (WISO) | 45 Minuten | 10 % | ca. 27 Aufgaben aus den Bereichen Allgemeine Wirtschaftslehre und Sozialkunde |
Praktische Prüfung (mündlich) | 40 Minuten Vorbereitungszeit 20 Minuten Prüfungsgespräch mit Präsentation | 50% | Insgesamt 60 Punkte, davon 10 für Auftreten und Präsentation |
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn…
…jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung
…sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens drei Bereichen
mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Wird die Leistung in einem Bereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Prüfungstermine
Für die Zwischen- und Abschlussprüfungen sind die zuständigen Kammern verantwortlich. Bei Ausbildungsberufen im Gesundheitsbereich ist das die Landesärztekammer