Krankheit / Fehlzeiten
Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall?
Bitte melden Sie sich am ersten Tag der Erkrankung bis spätestens 08:00 Uhr wie folgt krank:
- online über die App „Untis Mobile“ oder
- per E-Mail: info@bs2.coburg.de oder
- telefonisch im Sekretariat, Tel. 09561 89-5400; Fax: 09561 89-5419
Vergessen Sie nicht, auch Ihren Arbeitgeber über Ihre Erkrankung zu informieren!
Ferner gilt Folgendes:
- Bitte reichen Sie eine schriftliche und von Ihrem Ausbildungsbetrieb gegengezeichnete Entschuldigung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche nach Ihrer Abwesenheit bzw. bis zum nächsten Block bei Ihrem Klassenlehrer ein. Andernfalls gilt Ihr Fehlen als unentschuldigt. Bei minderjährigen Schülern ist auch eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Entschuldigungsformulare können Sie hier downloaden .
- Fehlen Sie unentschuldigt an einem Tag, an dem Schulaufgaben geschrieben werden bzw. Sie eine Präsentation halten müssen, wird die Schulaufgabe bzw. Präsentation mit der Note 6 bewertet.
- Mehrfaches unentschuldigtes Fehlen kann in bestimmten Fällen ein Bußgeld der Stadt Coburg nach sich ziehen.
- Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangt werden.
Erkranken Sie im Laufe eines Schultages, muss von Ihnen ein Antrag auf vorzeitiges Ver-
lassen des Unterrichts ausgefüllt werden (liegt im Sekretariat aus). Dieser muss vom Klas-
senlehrer bzw. vom jeweiligen Fachlehrer unterzeichnet werden und erfordert eine Gegen-
zeichnung durch den Betrieb, damit auch Ihr Ausbilder von Ihrer krankheitsbedingten Frei-
stellung erfährt
Kann ich mich vom Unterricht beurlauben lassen?
Eine Beurlaubung vom Berufsschulunterricht ist prinzipiell nicht möglich.
Achten Sie daher darauf, dass Sie Ihren Erholungsurlaub in den Schulferien nehmen. Ihre
Ausbildungsbetriebe sollten diesbezüglich Rücksicht nehmen.
Sollte eine Beurlaubung jedoch dringend erforderlich sein, ist im Vorfeld ein Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht bei den Klassenlehrkräften und der Schulleitung zu stellen. Gegebenenfalls kann angeordnet werden, dass der Schultag nachgeholt werden muss.
Achten Sie bitte darauf, Arzttermine, Führerscheinprüfungen und Ähnliches nicht in die Schulzeit zu legen.