Formulare

Krankheit / Beurlaubung
  • Krankheit

Die Krankmeldung muss am ersten Tag der Krankheit bis 8:00 Uhr erfolgen. Sie ist jederzeit über den WebUntis-Elternzugang möglich oder ab 7:30 Uhr telefonisch im Sekretariat unter 09561 89-5500. Nur Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler sind berechtigt!

Bei telefonischen Krankmeldungen bedarf es einer schriftlichen Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten, die bei Rückkehr in die Schule abgegeben werden muss.

Am dritten Fehltag und im Fall eines versäumten angekündigten Leistungsnachweises ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig.

  • Beurlaubung von Schülern in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Facharzttermin, Fahrschulprüfung, Betriebspraktikum)

In diesen Fällen ist ein vorheriger schriftlicher Antrag auf Beurlaubung erforderlich, der von der Schulleitung genehmigt werden muss.

Hier finden Sie den Antrag auf Beurlaubung.

  • Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts (z. B. wegen Krankheit)

Der Antrag liegt im Sekretariat bereit, die Erziehungsberechtigten werden sofort über die notwendige Abholung informiert, und der entlassende Lehrer unterschreibt das Formular. Die Erziehungsberechtigten bestätigen ihre Kenntnisnahme ebenfalls durch Unterschrift.

Hier finden Sie unsere aktuelle Hausordnung verlinkt.

Der Teilnahmeantrag und das Formular zum Wechsel können über die hinterlegten Links direkt online ausgefüllt und gedruckt werden.

 

Hier finden Sie das Formular zur Beantragung eines dauerhaften Nachteilsausgleiches und Notenschutzes aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung bei der Schule.

Die Liste für den Erstantrag benötigten Unterlagen finden Sie hier ebenfalls verlinkt.

Den Antrag auf Erfassung des Nachteilsausgleiches wegen dauernder Beeinträchtigung (ohne LRS) gibt es hier.

Alle aktuellen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Info- und Hinweisblatt zur Kostenfreiheit des Schulweges. Sollte für Ihr Kind ein Antrag gestellt werden können, dann erhalten Sie diesen entweder bei uns im Sekretariat oder Sie füllen ihn einfach online aus.

Hier finden Sie das Onlineformular…

  • Individualbezuschussung von schulischen Maßnahmen für Kinder aus dem Landkreis Coburg

Dank einer finanziellen Unterstützung der Firma Habermaaß, Bad Rodach, ist es dem Landkreis Coburg möglich, individuell und einkommensabhängig einen Zuschuss an Erziehungsberechtigte, deren Kinder an schulischen Maßnahmen teilnehmen, zu gewähren.

Anträge finden Sie hier oder Sie wenden sich telefonisch an Frau Müller, Tel. 09561 514-168.

  • Zuschuss vom Förderverein

Sollten Sie keinen Anspruch auf die obigen Zuschüsse bekommen, und dennoch Unterstützung brauchen, können Sie einen Antrag auf Zuschuss zur Klassenfahrt beim Förderverein der Wirtschaftsschule stellen. Füllen Sie hierfür bitte diesen Antrag aus und geben ihn beim Klassenleiter ab. 

Bitte unterstützen auch Sie unsere Wirtschaftsschule durch Ihren Beitritt zum „Verein der Freunde und Förderer der Staatlichen Wirtschaftsschule Coburg e. V.“ Ihr Mitgliedsbeitrag gilt als Spende an einen gemeinnützigen Verein und ist somit im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe abzugsfähig.

Hier können Sie die Beitrittserklärung zusammen mit dem zugehörigen Einzugsermächtigungsformular downloaden.

Bitte online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Staatliche Wirtschaftsschule Coburg, Schulstraße 7, 96450 Coburg, brieflich oder per Fax (09561 89-5509) weiterleiten. Danke!

Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 09561 89-5500 oder unter der E-Mail-Adresse sekretariat@ws.coburg.de zur Verfügung.